Geldwerter Vorteil Firmenwagen



Dienstwagen dürfen so gut wie immer auch privat genutzt werden und stellen damit einen geldwerten Vorteil dar. Zu unterscheiden ist dabei zwischen reinen Privatfahrten und den Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort.

Letztgenannte Fahrten werden als geldwerter Vorteil niedriger angesetzt, da jeder Arbeitnehmer eine Fahrtkostenpauschale steuerlich geltend machen kann, die sich wiederum dadurch mindert, dass er den Dienstwagen als geldwerten Vorteil vom Arbeitgeber erhalten hat.

Völlig unerheblich ist dabei, ob der Arbeitgeber das KFZ gekauft, gemietet oder geleast hat. Steuerlich ist das auf Arbeitnehmer Seite im Gegensatz zur Arbeitgeberseite ohne Auswirkungen.



Steuerliche Würdigung der privaten Nutzung eines Dienstwagens



Geldwerter Vorteil Firmenwagen
Der Firmenwagen als Geldwerter Vorteil
Das Einkommensteuergesetz definiert in den §§ 6 und 8 die steuerliche Bewertung der privaten Nutzung von Firmenwagen. Es gibt hierfür unterschiedliche Berechnungsansätze, je nachdem, ob der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führt oder nicht.

Der Arbeitgeber kann ihn hierzu beauflagen, wenn er ihm den Pkw zur privaten Nutzung überlässt, was im Prinzip nie oder nur ganz selten ausgeschlossen wird. Da jedoch die Führung eines Fahrtenbuchs aufwendig ausfallen kann, tendieren viele Unternehmen zur Pauschalierung nach der Ein-Prozent-Regelung.

Alternativ werden die privat gefahrenen Kilometer nach Fahrtenbuch ermittelt, sodass sich die beiden Varianten ergeben:
  • Ein Prozent des Listenneupreises des Fahrzeuges ist der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer und als solcher zu versteuern.
  • Jeder privat gefahrene Kilometer laut Fahrtenbuch ist ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer nach seinen tatsächlichen Kosten, die sich wiederum aus den Betriebskosten des Fahrzeuges und den Kraftstoffkosten zusammensetzen. Die sich hierbei ergebende Rechnung hat nichts mit dem Pauschalsteuerabzug für Dienstfahrten zu tun.
  • Bei Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort mit dem Firmenwagen wird entweder der Wert nach Fahrtenbuch vom geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers abgezogen oder monatlich 0,03% vom Brutto-Listenpreis angesetzt.
Eine kleine Liste interessanter Leasing Deals finden Sie hier: Für den Arbeitgeber spielt zusätzlich die Umsatzsteuer des Dienstwagens eine Rolle, die ebenfalls eine unentgeltliche Wertabgabe an den Arbeitnehmer darstellt. Wiederum kann die Berechnung nach der Ein-Prozent-Methode (Abzug vom Listenpreis), nach Fahrtenbuch und auch nach einer sachgemäßen Schätzung erfolgen, allerdings muss sich diese Methode mit derjenigen decken, die für die Lohnsteuerermittlung des Fahrers ebenfalls angewendet wurde.

Video zur privaten Nutzung eines PKW im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses






Minderung geldwerter Vorteile



Dienstwagen Geldwerter Vorteil
Der Dienstwagen als Geldwerter Vorteil
Gerade für den Arbeitsweg mit einem vom Arbeitgeber gestellten Auto, also einem Dienstwagen, fällt die Berechnung stets komplex aus. Der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer mindert sich schließlich um den ihm steuerlich zustehenden Pauschalabzug für seinen Arbeitsweg. Daher besteht auch die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung als Fahrtkostenzuschuss unter Abzug der SV-Beiträge. Auch kann sich der Arbeitnehmer am Autokauf beteiligen, was seinen geldwerten Vorteil um diesen Betrag natürlich mindert. Gerade kleinere Unternehmen präferieren oft dieses Modell, wenn auch der Arbeitnehmer ohnehin vorhat, den Pkw recht intensiv privat zu nutzen. Einer besonderen Würdigung unterliegt in diesem Zusammenhang die Betrachtung von Kraftstoff- und Unterhaltskosten (Inspektionen, Reifenwechsel, Wagenwäsche), die teilweise als private Nutzung, teilweise als reine Firmennutzung und insofern nicht vollständig als geldwerter Vorteil zu bewerten sind. Aus diesem Grund empfehlen sehr viele Steuerberater die Führung eines Fahrtenbuchs.

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