Geldwerter Vorteil Fahrtkosten



Für die Fahrtkosten ihrer Arbeitnehmer können die Arbeitgeber auf unterschiedlichste Weise geldwerte Vorteile gewähren. Die Überlassung eines Dienstwagens zum Beispiel durch Leasing für Gewerbekunden gehört ebenso dazu wie Benzingutscheine, eine Bahncard oder ein Reisekostenzuschuss für Dienstfahrten. Im Sinne der Steuergesetzgebung sind erstattungsfähige und möglicherweise mit einem geldwerten Vorteil verbundene Reisekosten diejenigen Kosten, die durch berufliche Fahrten entstehen. Der Begriff der Reisekosten umfasst neben den reinen Fahrtkosten auch Übernachtungs- und Verpflegungszuschüsse.

Auswirkung von Fahrtkosten nach § 8 EStG auf den geldwerten Vorteil



Ob Fahrtkostenerstattungen, die Bahncard für den Arbeitnehmer oder die Dienstwagenüberlassung einen geldwerten Vorteil darstellen, ist im Einzelfall durchaus strittig. Es lassen sich folgende Problemstellungen beschreiben:
  • Zuzahlungen beim Firmenwagen: Wenn der Arbeitnehmer die Kosten für den Firmenwagen teilweise übernimmt, mindert das den geldwerten Vorteil für die Dienstwagennutzung. Der Arbeitnehmer kann aber diese Kosten selbst steuerlich geltend machen, wenn er nachweisen kann, dass diese zumindest teilweise seiner dienstlichen Tätigkeit zugute kamen. Sollte sich der Arbeitnehmer am Erwerb des Firmen-Pkws beteiligt haben, kann er diesen Betrag nur im Jahr des Erwerbs geltend machen. Wenn die Steuererleichterung den geldwerten Vorteil übersteigt, ist Letzterer verloren. Es empfiehlt sich daher die Fahrtenbuchmethode, bei der ein Zuschuss des Arbeitnehmers zum Erwerb nur dann den geldwerten Vorteil mindert, wenn der Arbeitgeber nicht um diesen Betrag die Anschaffungskosten des Fahrzeugs gemindert hat.
  • Benzinkosten des Arbeitnehmers: Sollte der Arbeitnehmer seine Benzinkosten für die eigenen Privatfahrten selbst tragen, mindert sich dadurch nicht der geldwerte Vorteil, weshalb diese Gestaltung in steuerlicher Hinsicht nicht empfohlen wird.
  • Gegenleistung für Dienstwagen: Wenn Arbeitnehmer selbst etwas für die Privatnutzung des Dienstwagens zahlen, entfällt nach Auffassung des Finanzgerichtes München der geldwerte Vorteil. Der pauschale Nutzungswert gemäß § 8 EStG kann nach Auffassung der bayerischen Richter dann nicht mehr angesetzt werden. Gegen das Urteil gingen die Kläger in Revision. (FG München 6 K 229/02 und VI R 95/04 [Revision])

Geldwerter Vorteil von Fahrtkostenzuschüssen und Bahncard



Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern Jobtickets für die Bahn und Fahrtkostenzuschüsse, die teilweise privat genutzt werden. Das lässt sich teilweise nicht umgehen, weil es einfach praktischer sein kann (Zumutbarkeit), Dienst- und Privatfahrten miteinander zu verbinden. Auch sind Jobtickets vielfach Jahreskarten beziehungsweise ermöglichen - wie im Falle der Bahncard - Dauerrabatte auch für sämtliche Privatfahrten, die selbstverständlich gern genutzt werden. Die Privatnutzung ist ein geldwerter Vorteil, für den der Freibetrag von 44 Euro pro Monat gilt.

Nachfolgendes zählt zwar nicht zu den geldwerten Vorteilen, ist aber vielleicht für einige doch interessant. Im Rahmen des sogenannten Umweltbonus wird die Anschaffung eines Elektoautos oder eines Plug In Hybriden mit mehreren Tausend Euro gefördert.

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